Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über Leistungen und Lieferungen zwischen Glanz & Matt, Inhaber Alexey Nazarenus, Schäfgasse 36, 86655 Harburg (Schwaben) (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem Kunden (nachfolgend „Auftraggeber").

Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

2. Vertragsschluss

Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, soweit nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet.

Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Ausführung der Leistung zustande.

Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.

3. Leistungsumfang

Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Auftragsbestätigung bzw. dem Angebot. Nachträgliche Änderungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.

Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen nach dem Stand der Technik und den allgemein anerkannten Regeln des Handwerks.

Mehrleistungen, die auf Wunsch des Auftraggebers oder aufgrund nicht vom Auftragnehmer zu vertretender Umstände erforderlich werden, werden gesondert berechnet.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

Es gelten die im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung genannten Preise. Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Sofern nicht anders vereinbart, gelten folgende Zahlungsbedingungen:

  • 30% Anzahlung bei Auftragserteilung
  • 50% nach Materialbeschaffung
  • 20% nach vollständiger Fertigstellung und Abnahme

Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu bezahlen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

5. Ausführungsfristen und Termine

Ausführungsfristen und Termine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden.

Verzögerungen durch höhere Gewalt, Arbeitskampfmaßnahmen, behördliche Maßnahmen und sonstige unvorhersehbare Ereignisse berechtigen den Auftragnehmer zur entsprechenden Verlängerung der Ausführungsfrist.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, die für die Ausführung erforderlichen Vorleistungen rechtzeitig zu erbringen. Hierzu gehört insbesondere die Bereitstellung eines geeigneten Arbeitsbereichs sowie die Freimachung des Arbeitsbereichs von Möbeln und anderen Gegenständen, soweit nicht anders vereinbart.

6. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt sicher, dass:

  • der Arbeitsbereich zugänglich und für die Montage vorbereitet ist
  • ausreichende Strom- und Wasserversorgung vorhanden ist
  • die baulichen Voraussetzungen (z.B. Tragfähigkeit der Wände/Decken) gegeben sind
  • alle erforderlichen Genehmigungen vorliegen

Verzögerungen durch mangelhafte Erfüllung der Mitwirkungspflichten gehen zu Lasten des Auftraggebers.

7. Abnahme und Gewährleistung

Die Abnahme erfolgt nach Fertigstellung der Arbeiten. Der Auftraggeber ist verpflichtet, erkennbare Mängel unverzüglich zu rügen.

Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre ab Abnahme, soweit nicht gesetzlich längere Fristen vorgeschrieben sind.

Bei berechtigten Mängelrügen ist der Auftragnehmer zunächst zur Nachbesserung berechtigt. Schlägt die Nachbesserung fehl, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.

Nicht unter die Gewährleistung fallen Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung, natürlichen Verschleiß oder höhere Gewalt entstehen.

8. Haftung

Der Auftragnehmer haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Im Übrigen haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

Die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden und entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Arglist oder bei Übernahme einer Garantie.

9. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferten Materialien und eingebauten Gegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung Eigentum des Auftragnehmers.

10. Datenschutz

Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich zur Vertragsabwicklung und im Einklang mit den Bestimmungen der DSGVO. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

11. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Harburg (Schwaben), sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

Stand: Januar 2025